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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Betriebsagenten — Rico Schönau · Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Betriebsagenten (Rico Schönau, Kötzschenbroder Straße 29, 01139 Dresden, nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich KI-Automatisierung, insbesondere Chat-Agenten, Voice-Agenten, Workflow-Automatisierungen sowie Termin-, Angebots-, Erinnerungs- und Bewertungs-Automationen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Leistungsumfang und Vergütung werden im individuellen Angebot oder Projektvertrag festgelegt.

§ 3 Kostenlose Testphase

(1) Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber eine unentgeltliche Testphase anbieten. Umfang und Dauer werden individuell vereinbart.

(2) Während der Testphase entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Entscheidet sich der Auftraggeber gegen eine Fortführung, wird die Lösung deaktiviert bzw. entfernt.

(3) Ein Anspruch auf eine kostenlose Testphase besteht nicht.

§ 4 Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Projektvertrag. Änderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer oder Drittanbieter einzusetzen, sofern dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.

(4) Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Angaben zu möglichen Einsparungen oder Umsatzsteigerungen — etwa im Kostenrechner dieser Website — sind unverbindliche Beispielrechnungen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig zur Verfügung und benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner.

(2) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

§ 6 Leistungsumfang des Monatsbeitrags

(1) Der vereinbarte Monatsbeitrag umfasst den laufenden Betrieb der bereitgestellten Lösung, deren Wartung sowie die Behebung von Störungen, die dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers zuzurechnen sind.

(2) Nicht vom Monatsbeitrag umfasst sind inhaltliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Auftraggebers (z. B. neue Abläufe, zusätzliche Funktionen, geänderte Inhalte). Diese werden nach Aufwand vergütet; der Auftragnehmer nennt dem Auftraggeber den voraussichtlichen Aufwand vor Ausführung.

(3) Kosten Dritter, die durch die Nutzung entstehen (z. B. Telefonie- oder Nachrichtenentgelte über vereinbarte Kontingente hinaus), werden gesondert ausgewiesen.

§ 7 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Alle Preise sind Nettopreise.

(2) Zu den Nettopreisen tritt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu; sie wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für größere Projekte eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes vor Leistungsbeginn zu verlangen.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Workflows, Agenten und Automatisierungen für den vereinbarten Zweck.

(2) Quellcode, Konzepte und Vorlagen verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(3) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die erstellten Lösungen an Dritte weiterzuverkaufen oder zu lizenzieren.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

(1) Störungen und Mängel, die auf Fehler des Auftragnehmers zurückzuführen sind, werden während der Laufzeit des Betreuungsvertrags im Rahmen des Monatsbeitrags behoben.

(2) Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Die Gesamthaftung ist im Übrigen auf die Höhe der vereinbarten Vergütung des jeweiligen Projekts begrenzt.

(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle oder Fehler von Drittanbietern, soweit diese außerhalb seines Einflussbereichs liegen.

§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen, sofern dieser nicht widerspricht.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

(1) Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung.

(2) Laufende Betreuungs- und Wartungsverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.